Erkrankung
Was ist bei einer Erkrankung eines Schülers zu tun:
Am Tag der Erkrankung
- Unbedingt telefonisch zwischen 7:30 und 8:00 Uhr im Sekretariat unter (0 95 21) 92 25-0 krank melden.
Nachweise und Entschuldigungen
- Dauert die Erkrankung drei Tage an oder findet am Tage der Erkrankung eine angekündigte Prüfung statt, so ist ein ärztliches Attest vorzulegen (Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung).
- Schüler der Berufsschule müssen ihre Krankmeldung von ihrem Ausbildungsbetrieb stempeln und abzeichnen lassen.
- Schriftliche Entschuldigungen sind innerhalb von drei Tagen bei der Klassenlehrerin oder dem Klassenlehrer abzugeben.