Erkrankung

Was ist bei einer Erkrankung eines Schülers zu tun:

Am Tag der Erkrankung

  • Unbedingt telefonisch zwischen 7:30 und 8:00 Uhr im Sekretariat unter (0 95 21) 92 25-0 krank melden.

Nachweise und Entschuldigungen

  • Dauert die Erkrankung drei Tage an oder findet am Tage der Erkrankung eine angekündigte Prüfung statt, so ist ein ärztliches Attest vorzulegen (Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung).
  • Schüler der Berufsschule müssen ihre Krankmeldung von ihrem Ausbildungsbetrieb stempeln und abzeichnen lassen.
  • Schriftliche Entschuldigungen sind innerhalb von drei Tagen bei der Klassenlehrerin oder dem Klassenlehrer abzugeben.
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