Informationen zu Lese/ Rechtschreib-Störung

Lese/ Rechtschreib-Störung

Von Lese- und/oder Rechtschreib-Störung betroffene Schülerinnen und Schüler können auch an der Berufsschule einen Antrag auf Nachteilsausgleich bzw. Notenschutz stellen. Hierfür muss ein Antrag gestellt werden, der mit den geforderten Unterlagen (siehe Seite 4) über die Klassenlehrkraft an den Schulpsychologen weitergeleitet wird. Gegebenfalls ist eine Testung erforderlich, diese kann durch unseren Schulpsychologen direkt an unserer Schule durchgeführt werden.


  • Nachteilsausgleich umfasst Maßnahmen wie z.B. Zeitzuschlag und wird nicht im Zeugnis vermerkt.

 

  • Notenschutz umfasst meist den Verzicht auf die Bewertung der Rechtschreibung in Deutsch und Englisch und wird im Zeugnis vermerkt. Ein Verzicht auf gewährten Notenschutz ist immer zu Beginn des nächsten Schuljahres möglich.